Kaum ein Thema sorgt für mehr Verwirrung als Cookie-Banner. Dieser Artikel erklärt dir als Website-Betreiber die Grundregeln aus § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, früher TTDSG) und der DSGVO — ohne Juristendeutsch, aber auch ohne Rechtsberatung zu ersetzen.
Die Grundregel
Für das Speichern oder Auslesen von Informationen auf dem Gerät deiner Besucher — Cookies, LocalStorage, Fingerprinting — brauchst du eine Einwilligung. Ausgenommen ist nur, was technisch unbedingt erforderlich ist, damit dein Dienst funktioniert.
Wichtig: Die Regel gilt technologieneutral. Ein Tracking-Skript ohne Cookies braucht genauso eine Einwilligung wie eines mit.
Was ohne Einwilligung geht
Technisch notwendig — und damit banner-frei — sind typischerweise:
- Session-Cookies für Warenkorb oder Login
- Cookies, die die Cookie-Auswahl selbst speichern
- Sicherheits-Cookies (z. B. CSRF-Schutz)
- Server-Logs deines Webspace bei HostingUndDomains.de — sie entstehen beim Hosting ohnehin und brauchen kein Banner, gehören aber in deine Datenschutzerklärung
Was eine Einwilligung braucht
- Analyse-Tools mit Profilen oder Drittanbieter-Übermittlung (Google Analytics & Co.)
- Marketing- und Retargeting-Pixel
- Eingebettete Inhalte, die beim Laden Daten an Dritte senden (YouTube-Videos, Karten-Dienste, Social-Media-Widgets)
Für eingebettete Inhalte ist die Zwei-Klick-Lösung bewährt: erst ein Platzhalter, das externe Element lädt erst nach Klick des Besuchers.
Consent-Banner richtig umsetzen
Damit die Einwilligung wirksam ist, muss sie freiwillig, informiert und vorab erfolgen:
- Ablehnen so einfach wie Zustimmen — ein gleichwertiger „Ablehnen"-Button auf der ersten Ebene, keine versteckten Links
- Keine vorangekreuzten Kästchen und kein Laden der Tracker vor dem Klick
- Widerruf jederzeit möglich — z. B. über einen „Cookie-Einstellungen"-Link im Footer
- Konkret benennen, welche Dienste zu welchem Zweck geladen werden
Was wenn du gar kein Tracking nutzt
Dann brauchst du auch kein Banner. Eine statische Website ohne Analyse-Tools und ohne externe Einbettungen kommt komplett ohne Consent-Banner aus — nur die Datenschutzerklärung bleibt Pflicht. Weniger Drittanbieter-Skripte bedeuten nebenbei auch eine schnellere Website.
Wichtige Hinweise
- Verantwortlich für Banner und Datenschutzerklärung bist du als Betreiber — nicht HostingUndDomains.de als Hoster. Was wir als Auftragsverarbeiter für dich übernehmen, regelt der AVV (siehe „Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen").
- Aufsichtsbehörden prüfen Cookie-Banner inzwischen aktiv. Ein sauberes Banner ist billiger als ein Bußgeld.
