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Cookies und Einwilligung auf deiner Website (TDDDG)

Kaum ein Thema sorgt für mehr Verwirrung als Cookie-Banner. Dieser Artikel erklärt dir als Website-Betreiber die Grundregeln aus § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, früher TTDSG) und der DSGVO — ohne Juristendeutsch, aber auch ohne Rechtsberatung zu ersetzen.

Die Grundregel

Für das Speichern oder Auslesen von Informationen auf dem Gerät deiner Besucher — Cookies, LocalStorage, Fingerprinting — brauchst du eine Einwilligung. Ausgenommen ist nur, was technisch unbedingt erforderlich ist, damit dein Dienst funktioniert.

Wichtig: Die Regel gilt technologieneutral. Ein Tracking-Skript ohne Cookies braucht genauso eine Einwilligung wie eines mit.

Was ohne Einwilligung geht

Technisch notwendig — und damit banner-frei — sind typischerweise:

  • Session-Cookies für Warenkorb oder Login
  • Cookies, die die Cookie-Auswahl selbst speichern
  • Sicherheits-Cookies (z. B. CSRF-Schutz)
  • Server-Logs deines Webspace bei HostingUndDomains.de — sie entstehen beim Hosting ohnehin und brauchen kein Banner, gehören aber in deine Datenschutzerklärung

Was eine Einwilligung braucht

  • Analyse-Tools mit Profilen oder Drittanbieter-Übermittlung (Google Analytics & Co.)
  • Marketing- und Retargeting-Pixel
  • Eingebettete Inhalte, die beim Laden Daten an Dritte senden (YouTube-Videos, Karten-Dienste, Social-Media-Widgets)

Für eingebettete Inhalte ist die Zwei-Klick-Lösung bewährt: erst ein Platzhalter, das externe Element lädt erst nach Klick des Besuchers.

Consent-Banner richtig umsetzen

Damit die Einwilligung wirksam ist, muss sie freiwillig, informiert und vorab erfolgen:

  • Ablehnen so einfach wie Zustimmen — ein gleichwertiger „Ablehnen"-Button auf der ersten Ebene, keine versteckten Links
  • Keine vorangekreuzten Kästchen und kein Laden der Tracker vor dem Klick
  • Widerruf jederzeit möglich — z. B. über einen „Cookie-Einstellungen"-Link im Footer
  • Konkret benennen, welche Dienste zu welchem Zweck geladen werden

Was wenn du gar kein Tracking nutzt

Dann brauchst du auch kein Banner. Eine statische Website ohne Analyse-Tools und ohne externe Einbettungen kommt komplett ohne Consent-Banner aus — nur die Datenschutzerklärung bleibt Pflicht. Weniger Drittanbieter-Skripte bedeuten nebenbei auch eine schnellere Website.

Wichtige Hinweise

  • Verantwortlich für Banner und Datenschutzerklärung bist du als Betreiber — nicht HostingUndDomains.de als Hoster. Was wir als Auftragsverarbeiter für dich übernehmen, regelt der AVV (siehe „Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen").
  • Aufsichtsbehörden prüfen Cookie-Banner inzwischen aktiv. Ein sauberes Banner ist billiger als ein Bußgeld.

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