Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit Mitte 2025 viele Anbieter zu barrierefreien digitalen Angeboten.
Erste Schritte
- Betroffenheit prüfen: gilt vor allem für Verbraucher-Angebote (z. B. Shops); für Kleinstunternehmen gibt es Ausnahmen.
- Standards: an WCAG bzw. EN 301 549 orientieren (Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte).
- Umsetzung dokumentieren.
Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit ziehe fachkundigen Rat hinzu.
