Wenn ein Dienstleister in deinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet – etwa dein Hoster –, verlangt die DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Worauf achten
- AVV mit dem Hoster abschließen (bei uns verfügbar).
- Gleiches gilt für weitere Dienste (Newsletter, Analyse, Cloud).
- Verträge dokumentiert aufbewahren.
Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit ziehe fachkundigen Rat hinzu.
