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Impressumspflicht: Was auf deine Website gehört

Fast jede Website in Deutschland braucht ein Impressum. Dieser Artikel erklärt dir die Grundlagen nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, früher Telemediengesetz), damit deine Website bei uns nicht zur Abmahnfalle wird. Er ersetzt keine Rechtsberatung — im Zweifel lass dein Impressum anwaltlich prüfen.

Wer ein Impressum braucht

Die Pflicht gilt für alle geschäftsmäßigen Online-Dienste — und das ist weiter gefasst, als viele denken:

  • Firmen-Websites, Online-Shops, Portfolios von Freiberuflern
  • Blogs mit Werbung, Affiliate-Links oder gesponserten Inhalten
  • Vereins-Websites
  • In der Regel auch geschäftlich genutzte Social-Media-Profile

Nur rein private Websites ohne jeden geschäftlichen Bezug sind ausgenommen — diese Ausnahme ist eng, im Zweifel gilt: Impressum rein.

Pflichtangaben

Für die meisten Website-Betreiber gehören mindestens dazu:

  • Name und Anschrift — bei Firmen die Rechtsform und die vertretungsberechtigte Person; ein Postfach reicht nicht
  • Kontakt — E-Mail-Adresse und eine Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme (in der Regel Telefonnummer)
  • Register-Angaben — Handelsregister und Registernummer, falls eingetragen
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
  • Aufsichtsbehörde, falls deine Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf
  • Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen bei reglementierten Berufen (Ärzte, Anwälte, Steuerberater …)

Wo das Impressum stehen muss

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Bewährt hat sich:

  • Ein Link namens „Impressum" im Footer jeder Seite
  • Erreichbar mit maximal zwei Klicks von jeder Unterseite
  • Nicht nur als Bild eingebunden (schlecht für Screenreader und Suchmaschinen — und die E-Mail-Adresse als Bild schützt kaum noch vor Spam)

Häufige Fehler

  • Impressum nur auf der Startseite verlinkt, nicht auf Unterseiten
  • Veraltete Anschrift nach einem Umzug
  • Fehlende Vertretungsberechtigte bei GmbH oder UG
  • Impressum im Shop vorhanden, aber nicht im zugehörigen Blog auf der Subdomain — die Pflicht gilt je Angebot

Wichtige Hinweise

  • Zum Impressum gehört fast immer auch eine Datenschutzerklärung — das ist eine eigene Pflicht aus der DSGVO und ein eigenes Dokument (siehe auch „Cookies und Einwilligung auf deiner Website").
  • Impressums-Generatoren seriöser Anbieter sind ein guter Startpunkt, ersetzen aber die Prüfung für deinen Einzelfall nicht.

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