Fast jede Website in Deutschland braucht ein Impressum. Dieser Artikel erklärt dir die Grundlagen nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, früher Telemediengesetz), damit deine Website bei uns nicht zur Abmahnfalle wird. Er ersetzt keine Rechtsberatung — im Zweifel lass dein Impressum anwaltlich prüfen.
Wer ein Impressum braucht
Die Pflicht gilt für alle geschäftsmäßigen Online-Dienste — und das ist weiter gefasst, als viele denken:
- Firmen-Websites, Online-Shops, Portfolios von Freiberuflern
- Blogs mit Werbung, Affiliate-Links oder gesponserten Inhalten
- Vereins-Websites
- In der Regel auch geschäftlich genutzte Social-Media-Profile
Nur rein private Websites ohne jeden geschäftlichen Bezug sind ausgenommen — diese Ausnahme ist eng, im Zweifel gilt: Impressum rein.
Pflichtangaben
Für die meisten Website-Betreiber gehören mindestens dazu:
- Name und Anschrift — bei Firmen die Rechtsform und die vertretungsberechtigte Person; ein Postfach reicht nicht
- Kontakt — E-Mail-Adresse und eine Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme (in der Regel Telefonnummer)
- Register-Angaben — Handelsregister und Registernummer, falls eingetragen
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
- Aufsichtsbehörde, falls deine Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf
- Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen bei reglementierten Berufen (Ärzte, Anwälte, Steuerberater …)
Wo das Impressum stehen muss
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Bewährt hat sich:
- Ein Link namens „Impressum" im Footer jeder Seite
- Erreichbar mit maximal zwei Klicks von jeder Unterseite
- Nicht nur als Bild eingebunden (schlecht für Screenreader und Suchmaschinen — und die E-Mail-Adresse als Bild schützt kaum noch vor Spam)
Häufige Fehler
- Impressum nur auf der Startseite verlinkt, nicht auf Unterseiten
- Veraltete Anschrift nach einem Umzug
- Fehlende Vertretungsberechtigte bei GmbH oder UG
- Impressum im Shop vorhanden, aber nicht im zugehörigen Blog auf der Subdomain — die Pflicht gilt je Angebot
Wichtige Hinweise
- Zum Impressum gehört fast immer auch eine Datenschutzerklärung — das ist eine eigene Pflicht aus der DSGVO und ein eigenes Dokument (siehe auch „Cookies und Einwilligung auf deiner Website").
- Impressums-Generatoren seriöser Anbieter sind ein guter Startpunkt, ersetzen aber die Prüfung für deinen Einzelfall nicht.
