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Rechtliches für jede Website

Inhalt

Egal ob privat oder geschäftlich: Ein paar rechtliche Basics gelten für praktisch jede Website. Dieser Guide fasst sie zusammen — die vertiefenden Artikel dazu findest du in der Kategorie „Recht & Datenschutz".

Datenschutzerklärung: wann sie Pflicht ist

Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, brauchst du eine Datenschutzerklärung — und das passiert fast immer, schon durch Server-Logs.

Typische Auslöser:

  • Server-Logs (IP-Adressen), Kontaktformulare, Newsletter.
  • Eingebundene Dienste (Karten, Schriften, Analyse, Social Media).

Inhalt: Wer verarbeitet welche Daten, zu welchem Zweck, wie lange — und welche Rechte Betroffene haben.

Tipp: Aktualisiere die Erklärung, sobald du neue Tools einbindest.

Cookies und Tracking: Einwilligung richtig einholen

Für nicht-notwendige Cookies und Tracking brauchst du eine aktive Einwilligung — vorher dürfen diese nicht laden:

  • Technisch notwendige Cookies: ohne Einwilligung erlaubt.
  • Marketing/Analyse/Tracking: erst nach aktiver Zustimmung (kein Vorab-Häkchen).
  • Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen.

Tipp: Ein Consent-Banner, das erst nach „Akzeptieren" Tracker lädt, ist Pflicht — nicht Deko.

Die Details inklusive Zwei-Klick-Lösung für eingebettete Inhalte erklärt „Cookies und Einwilligung auf deiner Website (TDDDG)".

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Hoster

Wenn ein Dienstleister in deinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet — etwa dein Hoster —, verlangt die DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag:

Kontaktformular datensparsam gestalten

Frage nur ab, was du wirklich brauchst — das ist Datenschutz-Grundsatz und schafft Vertrauen:

  • Datensparsamkeit: nur notwendige Felder (Pflichtfelder markieren).
  • Zweckbindung: Daten nur für den angegebenen Zweck nutzen.
  • Hinweis + Verschlüsselung: Link zur Datenschutzerklärung, Übertragung nur per HTTPS.

Recht am eigenen Bild bei Fotos Dritter

Zeigst du Personen auf Fotos, brauchst du in der Regel deren Einwilligung — sonst verletzt du das Recht am eigenen Bild:

  • Einwilligung der abgebildeten Personen einholen (möglichst schriftlich).
  • Bei Kindern: Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
  • Nachweise aufbewahren.

Wichtige Hinweise

Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit ziehe fachkundigen Rat hinzu. Für geschäftliche Websites kommen weitere Pflichten dazu — siehe „Zusätzliche Pflichten für geschäftliche Websites".

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