Egal ob privat oder geschäftlich: Ein paar rechtliche Basics gelten für praktisch jede Website. Dieser Guide fasst sie zusammen — die vertiefenden Artikel dazu findest du in der Kategorie „Recht & Datenschutz".
Datenschutzerklärung: wann sie Pflicht ist
Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, brauchst du eine Datenschutzerklärung — und das passiert fast immer, schon durch Server-Logs.
Typische Auslöser:
- Server-Logs (IP-Adressen), Kontaktformulare, Newsletter.
- Eingebundene Dienste (Karten, Schriften, Analyse, Social Media).
Inhalt: Wer verarbeitet welche Daten, zu welchem Zweck, wie lange — und welche Rechte Betroffene haben.
Tipp: Aktualisiere die Erklärung, sobald du neue Tools einbindest.
Cookies und Tracking: Einwilligung richtig einholen
Für nicht-notwendige Cookies und Tracking brauchst du eine aktive Einwilligung — vorher dürfen diese nicht laden:
- Technisch notwendige Cookies: ohne Einwilligung erlaubt.
- Marketing/Analyse/Tracking: erst nach aktiver Zustimmung (kein Vorab-Häkchen).
- Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen.
Tipp: Ein Consent-Banner, das erst nach „Akzeptieren" Tracker lädt, ist Pflicht — nicht Deko.
Die Details inklusive Zwei-Klick-Lösung für eingebettete Inhalte erklärt „Cookies und Einwilligung auf deiner Website (TDDDG)".
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Hoster
Wenn ein Dienstleister in deinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet — etwa dein Hoster —, verlangt die DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag:
- AVV mit dem Hoster abschließen — bei uns läuft das automatisch, siehe „Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen".
- Gleiches gilt für weitere Dienste (Newsletter, Analyse, Cloud).
- Verträge dokumentiert aufbewahren.
Kontaktformular datensparsam gestalten
Frage nur ab, was du wirklich brauchst — das ist Datenschutz-Grundsatz und schafft Vertrauen:
- Datensparsamkeit: nur notwendige Felder (Pflichtfelder markieren).
- Zweckbindung: Daten nur für den angegebenen Zweck nutzen.
- Hinweis + Verschlüsselung: Link zur Datenschutzerklärung, Übertragung nur per HTTPS.
Recht am eigenen Bild bei Fotos Dritter
Zeigst du Personen auf Fotos, brauchst du in der Regel deren Einwilligung — sonst verletzt du das Recht am eigenen Bild:
- Einwilligung der abgebildeten Personen einholen (möglichst schriftlich).
- Bei Kindern: Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
- Nachweise aufbewahren.
Wichtige Hinweise
Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit ziehe fachkundigen Rat hinzu. Für geschäftliche Websites kommen weitere Pflichten dazu — siehe „Zusätzliche Pflichten für geschäftliche Websites".
